Atemschutzmasken sollen den Träger vor dem Einatmen von gefährlichen Atmosphären schützen und sind auf die sehr effiziente Filtration von Schwebeteilchen ausgelegt.
Es gibt viele verschiedene Arten und Klassifizierungen von Atemschutzmasken, die sich jeweils nach dem Grad der Abdeckung des Gesichts des Benutzers sowie der vorgesehenen gefährlichen Atmosphäre richten.
Atemschutzmasken, die häufig auch als filtrierende Schutzmasken oder Halbmasken bezeichnet werden, sind Masken, deren Ränder so gestaltet sind, dass sie um Nase und Mund des Benutzers herum dicht am Gesicht anliegen. Dieser feste Sitz ist einer der Hauptunterschiede zwischen echten Atemschutzmasken und OP-Masken, die nicht für den Atemschutz vorgesehen sind.
Beispiele für solche Arten von Atemschutzmasken sind:
- Vereinigte Staaten und Kanada: N95
- China: KN95, KP95
- EU: FFP2/FFP3
- Australien: P2/P3
- Brasilien: FFP2/FFP3
Anforderungen
Die vorgesehene Verwendungsumgebung und das Marktland bestimmen die geltenden Anforderungen.
Atemschutzmasken werden in der Regel im gewerblichen Bereich eingesetzt, wobei sie vor allem für Bauarbeiten und andere industrielle Arbeiten vorgesehen sind, bei denen Arbeiter Staub und kleinen Partikeln ausgesetzt sind. Einige Atemschutzmasken sind für den Einsatz in der medizinischen Versorgung vorgesehen, wenn Atemwiderstand und Flüssigkeitsresistenz erforderlich sind.
Aufgrund ihrer primär gewerblichen Nutzung unterliegen die Vorschriften zu Atemschutzmasken der Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Arbeitsschutzbehörde. Aus den Vorschriften ergibt sich die rechtliche Pflicht, sicherstellen zu müssen, dass Atemschutzmasken das Mindestmaß an Schutz vor den beabsichtigten Risiken bieten. Klassifikationsspezifische Anforderungen sind in den Vorschriften oder den angegebenen Leistungsstandards aufgeführt.
Bewertungsbereiche sind unter anderem (jedoch nicht beschränkt auf):
- Zertifizierung und Zulassung
- Bezeichnung der Einstufungen
- Kennzeichnung und Beschriftung
- Partikelfilterleistung
- Atemwiderstand
- Leckage
- Entflammbarkeit
Landesspezifische Vorschriften
Land |
Einstufung |
Wichtigste Vorschrift |
Leistungsstandard |
Australien |
P3, P2, P1 |
AS/NZS 1715:2009 |
AS/NZS 1716:2012 |
Brasilien |
PFF3, PFF2, PFF1 |
Fundacentro CDU 614.894 |
ABNT/NBR 13698:2011 |
Kanada |
N95, N99, N100 R95, R99, R100 P95, P99, P100 |
- |
- |
Surgical N95 |
- |
- |
China |
N90, N95, N100 P90, P95, P100 |
GB/T 18664—2002 |
GB 2626-2019 |
Level l, Level ll, Level lll |
NMPA |
GB 19083-2010 |
EU |
FFP3, FFP2, FFP1 |
(EU) 2016/425 EN 529:2005 |
EN 149:2001+A1:2009 |
Vereinigte Staaten |
N95, N99, N100 R95, R99, R100 P95, P99, P100 |
OSHA 29 CFR1910.134 |
NIOSH: 42 CFR 84 |
Surgical N95 |
OSHA: 29 CFR 1910.134 FDA: 21 CFR 878,4040 |
NIOSH: 42 CFR 84 ASTM F2100 |
Atemschutzmaske (nur chirurgische Atemschutzmasken)
Land |
Art der Spezifikation |
Regionale Vorschrift/Norm/Richtlinien |
Barriereleistung |
Prüfverfahren |
Anforderung |
Vereinigte Staaten |
Regulation (Surgical N95 Only) |
FDA 21 CFR 878.4040 |
Flüssigkeitsresistenz |
ASTM F1862 |
Level 1: 80 Mindestdruck in mmHg |
Level 1: 120 Mindestdruck in mmHg |
Level 1: 160 Mindestdruck in mmHg |
US |
Regulation (Surgical N95 Only) |
FDA 21 CFR 878.4040 |
Nicht zutreffend |
16 CFR 1610 |
Klasse 1 (untere Klasse mit Kennzeichnung) |
COVID-19: regulatorische Updates & Beratung
Während der COVID-19-Pandemie prüfen Aufsichtsbehörden weltweit ihre üblichen Verfahren für die Zulassung von Atemschutzmasken und aktualisieren diese (Updates). Nachstehend finden Sie eine Auswahl der Updates nach Ländern.
Australien
Brasilien
Kanada
EU
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten
ANMERKUNG: Da die aktuelle Lage sehr unbeständig ist, ändern sich die Informationen, zu denen Sie über diese Links gelangen, häufig.
Kennzeichnung
Vereinigte Staaten
Die US-amerikanische Bundesbehörde für arbeitsmedizinische Forschung NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) legt die Mindestanforderungen an die Zulassung von Atemschutzgeräten in Title 42 Code of Federal Regulations (CFR) Part 84 fest.
Die NIOSH-Zulassungskennzeichnungen sind in 42CFR84 (§84.33) beschrieben, und die durch die Kennzeichnung bereitgestellten Informationen sowie deren Positionen hängen von der Art des Atemschutzgeräts ab. Diese Kennzeichnungen werden als „entire“ (vollständig) oder „abbreviated“ (abgekürzt) (§84.33[e]) bezeichnet. Jedoch wird mit der Kennzeichnung nicht die vollständige Konfiguration der Komponenten des zugelassenen Atemschutzgeräts angegeben.
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Europäische Union
Bei partikelfiltrierenden Halbmasken, die der europäischen Norm entsprechen, müssen zahlreiche Informationen auf dem Produkt selbst und auf seiner Verpackung angegeben sein.
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