Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten nach § 22 Sozialgesetzbuch VII zu bestellen. Der Zweck eines Sicherheitsbeauftragten ist es, die Häufigkeit von Arbeitsunfällen zu reduzieren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu minimieren.
Während des Seminars vermitteln wir Ihnen die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten und wie Sie diese effektiv in Ihrer Organisation umsetzen können.
Inhalt Des Trainings
- Rechtliche Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Praktische Umsetzung im Unternehmen inkl. Fallbeispiele
- Gefährdungsbeurteilung gem. ArbSchG
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
- Aktuelle Themen aus dem Arbeitsschutz
Abschluss
Teilnehmer, die den Kurs über die gesamte Kursdauer besuchen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten ausführen sollen (keine Führungskräfte). Der Sicherheitsbeauftragte ersetzt nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unsere erfahrenen Trainer geben ihr Wissen weiter und bieten Ihnen wertvolle Unterstützung.
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