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Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe

Prüfung von Schutzhandschuhen durch die SGS – weisen Sie die Konformität der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) mit DIN EN 420 und DIN EN 388 nach.

Um Schutzhandschuhe als PSA der Kategorie II zum Schutz vor mechanischen Risiken verkaufen zu können, müssen sie die Normen DIN EN 388 und DIN EN 420 erfüllen. Die Hersteller oder deren bevollmächtigten Vertreter in der Europäischen Gemeinschaft müssen außerdem eine technische Dokumentation, einschließlich Produktproben zur Durchführung von Prüfungen, bei einer notifizierten Stelle vorlegen, die zur Durchführung der EG-Baumusterprüfung gemäß der PSA-Richtlinie der EU (89/686/EWG) berechtigt ist.

Die PSA-Lösungen der SGS bieten Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken aus einer Hand.

Vorteile der Dienstleistungen der SGS für Schutzhandschuhe

  • Ein Netzwerk an Prüflaboren für die Durchführung der Prüfung von Schutzhandschuhen gemäß DIN EN 420 und DIN EN 388
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung von technischen Unterlagen
  • Abstimmung mit notifizierten Stellen für die Beantragung einer EG-Baumusterprüfung

Darüber hinaus verfügt SGS über zwei benannte Stellen, die für die Zertifizierung der EU-Typprüfung zugelassen sind:

  • SGS Fimko - Benannte Stelle (0598)
  • SGS United Kingdom Limited - Benannte Stelle (0120)

Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen – kontaktieren Sie die SGS noch heute und lassen Sie sich die Sicherheit und Konformität Ihrer Produkte bestätigen.

Prüfung von Schutzhandschuhen durch die SGS – weisen Sie die Konformität der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) mit DIN EN 420 und DIN EN 388 nach.

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