LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LKSG) – WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN

Industriehafengebiet

Mit der zunehmenden Bedeutung von unternehmerischer Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten wurde ein neues Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet, welches das Ziel verfolgt die menschenrechtlichen- und umweltbezogenen Risiken zu mindern.

Anwendung

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen gilt zunächst einmal für Unternehmen

  • mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen ab 2023
  • mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen ab 2024

Anwendung des Rsikomanagements

Sie als Unternehmen werden dazu verpflichtet ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren und dieses effektiv umzusetzen.

  • Geeignete Maßnahmen zur Risikominderung, Vermeidung der Realisierung von Risiken werden in allen relevanten internen Geschäftsprozessen verankert.
  • Minimierung der Verstöße gegen eine geschützte Rechtsposition
  • Unternehmen tragen die Verantwortung für die Überwachung der Sorgfaltspflichten

Verpflichtungen - Risikobewertungen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Sie zur

  • Dokumentation und Berichterstattung über Sorgfaltspflichtenerfüllung
  • Risikomanagement
  • Risikoeinstufung
  • Entwicklung formeller Pläne für Präventivmaßnahmen
  • Erstellung von Abhilfemaßnahmen

Risiken

Kommen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, drohen hohe Bußgelder bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes und weitere Sanktionen, wie zum Beispiel eine Vergabesperre und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Mit den von uns entwickelten Lösungen, zu nutzenden Standards und der Möglichkeit einer Erstellung individueller Produkte, bereiten wir Sie auf das neue Lieferkettengesetz vor und unterstützen Sie dabei die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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Für weitere Informationen rund um das LkSG rufen Sie uns gerne an: +49 (0) 40 30101 513

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