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Bauproduktenverordnung – CE-Kennzeichnung

Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung durch die SGS – stellen Sie die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung (305/2011) sicher.

Jedes Bauprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) muss der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) entsprechen, die die ehemals gültige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG abgelöst hat. Diese Verordnung schreibt vor, dass alle Produkte, die in Europa gehandelt oder verkauft werden, eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, wenn für dieses Produkt eine harmonisierte Norm besteht. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass das Produkt der Verordnung entspricht. Sie bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Produkt für alle Verwendungszwecke geeignet ist, aber sie zeigt, dass ein Produkt die Leistungserklärung des Herstellers einhält.

Ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung darf im gesamten EWR gehandelt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen dies weder verhindern, noch zusätzliche Anforderungen aufstellen.

Was bedeutet die neue EU-BauPVO für Importeure, Händler und Hersteller?

Der Hersteller eines Produkts, für das eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, ist letztlich verantwortlich dafür, dass dieses Produkt alle Anforderungen erfüllt. Er muss sicherstellen, dass entsprechende Nachweise vorhanden und korrekt dokumentiert sind. Dazu gehört es, eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anzubringen und die Leistungserklärung mitzuliefern.

Importeure bzw. Händler müssen dafür sorgen, dass Bauprodukte die CE-Kennzeichnung tragen und ihnen die korrekten Dokumentationen, Anweisungen und Sicherheitshinweise beiliegen. Händler müssen außerdem sicherstellen, dass Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen gemäß der Bauproduktenrichtlinie nachgekommen sind. Die Erlangung der Compliance kann dabei ein komplexer Prozess sein.

Einhaltung der Bauproduktenverordnung und korrekte Unterlagen

Die SGS ist eine notifizierte Stelle gemäß der BauPVO. Mit unserer Beratung zur CE-Kennzeichnung, unseren Prüfdienstleistungen und unserem Know-how zur Beurteilung der Konformität steht Ihnen die Kompetenz zu Verfügung, die Sie benötigen, um die Verordnung einzuhalten. Wir begleiten unsere Kunden bei der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der geltenden BauPVO.

Unsere Notifizierungen decken eine große Bandbreite an harmonisierten europäischen Normen ab. Wir unterstützen Sie:

  • dabei, festzustellen, welche harmonisierten europäischen Normen für Ihr Bauprodukt gültig sind
  • beim Aufbau einer werkseigenen Produktionskontrolle
  • indem wir als notifiziertes Prüflabor eine formelle erste Typprüfung für eine bestimmte Anzahl an Produkten durchführen

bei der Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

Ein wichtiges Dokument für viele CE-gekennzeichnete Produkte ist das sogenannte WPK-Zertifikat. Wir können die WPK-Zertifizierung für Sie durchführen. Dies umfasst die Qualitätskontrolle von Verfahren und die Produktprüfung. Nach einem erfolgreichen Audit durch eine notifizierte Stelle wird dem Hersteller ein WPK-Zertifikat ausgestellt, das die Einhaltung der europäischen Norm hinsichtlich der Verfahren und Prüfungen anzeigt.

Die BauPVO unterscheidet im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung zwischen vier verschiedenen Ebenen der Kontrolle. Die Kontrollebene wird jeweils in der Norm vorgegeben. Ein WPK-Zertifikat ist nur auf den beiden höchsten Ebenen erforderlich. In vielen Normen ist eine Kontrollebene vorgeschrieben. In anderen Fällen kann die Ebene vom Hersteller ausgewählt werden oder sie ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig.

Die SGS ist eine notifizierte Stelle, die zur Durchführung von WPK-Audits berechtigt ist. Wir können Sie auch dabei unterstützen, herauszufinden, welche Ebene der Kontrolle erforderlich ist, Leistungsdaten ermitteln und über das erforderliche WPK-Zertifikat informieren.

Was spricht für die Unterstützung durch die SGS bei der CE-Kennzeichnung?

Als Weltmarktführer im Prüfen, Testen, Verifizieren und Zertifizieren stehen wir Ihnen mit unserem einzigartigen Erfahrungsschatz in der Bauindustrie zur Verfügung. Unsere notifizierten Stellen besitzen die nötige Kompetenz und Zuständigkeit, um Sie während des gesamten Prozesses oder auch nur bei einem Teil der CE-Kennzeichnung unterstützen zu können. Wir können die Produktzertifizierung, die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle und Laboruntersuchungen gemäß den Anforderungen der BauPVO durchführen.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung und erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre Qualität und Effizienz steigern können.

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