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Lebensmittelhygiene

Ein gesicherter Hygienestatus im Betrieb ist für Gastronomen und Lebensmittelhersteller sehr wichtig. Die Basishygiene gehört zur Sorgfaltspflicht gegenüber Gästen und Kunden. Die Umsetzung der hygienerechtlichen Anforderungen schützt Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und auch den guten Ruf von Restaurants und anderen Unternehmen. Lebensmittel bieten Mikroorganismen wie Bakterien einen Nährboden und sind anfällig für Keime. Damit Verbraucher weder durch verdorbene Lebensmittel noch durch Allegene, Schadstoffe und Rückstände in Nahrungsmitteln gesundheitlichen Schaden nehmen, haben Lebensmittelbetriebe effiziente Eigenkontrollsysteme für die Betriebshygiene (HACCP-Konzepte) zu etablieren. Die SGS kann solche Maßnahmen regelmäßig validieren. So können Kontaminationsrisiken verringert werden.

Im Rahmen lebensmittelhygienischer Untersuchungen können beispielsweise sogenannte „Tupferproben” in Kantinen, Küchen, Speisesälen oder Essensbereichen von Restaurants, Hotels, Krankenhäusern oder Produktionsstätten genommen werden. Die Proben können dann in unseren nach ISO 17025 akkreditierten Laboren auf Mikroorganismen, Schadstoffe und Allergene untersucht werden. Wir greifen dazu auf etablierte mikrobiologische Prüfmethoden, Schnelltests sowie Allergentests zurück.

Indikatorkeime

Bei der Gewährleistung von Lebensmittelhygiene im laufenden Geschäftsbetrieb kommt es neben den Kosten vor allem auch auf Schnelligkeit an. Werden Keime zu spät entdeckt, besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter und Verbraucher durch Hygienemängel gesundheitlichen Schaden nehmen. Ein regelmäßiges Monitoring bekannter Indikatorkeime ist eine geeignete Methode, um die Lebensmittelhygiene in einem Betrieb zu überwachen. Mögliche Hygienemängel oder Kontaminationen können dadurch frühzeitig erkannt und schnell weitere Schritte eingeleitet werden. Die SGS überwacht die Lebensmittelhygiene zum Beispiel mit Hilfe folgender Indikatorkeime:

  • Aerobe mesophile Keime (Keimzahl)
  • Hefen und Schimmelpilze
  • Sporen sulfitreduzierender Clostridien
  • Fäkalcoliforme Bakterien
  • Enterobakterien (Enterobacteriaceae)
  • Enterokokken (Enterococcus spp.)
  • Staphylokokken (Staphylococcus aureus)
  • Escherichia coli (E. coli)

Für die Überwachung pathogener Keime sucht die SGS zudem nach diesen Mikroorganismen:

  • Salmonellen (Salmonella enterica ssp.)
  • Listerien (Listeria spp.)

Rechtliche Anforderungen

Richtlinien für Hygienetests und Vorschriften zur Lebensmittelhygiene können je nach Land variieren. Die Hygiene-Experten der SGS geben Auskünfte zu den jeweils relevanten Prüfvorschriften und erläutern die landesspezifischen Anforderungen.

Regelmäßige und wirksame Prüfungen zur Lebensmittelhygiene tragen dazu bei, dass kontaminierte Lebensmittel nicht zum Verbraucher gelangen. Auch verringern sie das Risiko, dass Produkte aufgrund von falsch-positiven Testergebnissen zerstört werden müssen. Ein unsachgemäß konzipiertes und umgesetztes Prüfprogramm könnte nämlich dazu führen, dass schadhafte Produkte in die Lieferkette gelangen.

Kontaktieren Sie deshalb die SGS, um vom Fachwissen unserer Hygiene-Experten und unserem weltweiten Netzwerk an akkreditierten Lebensmittellaboren zur profitieren.

Die SGS führt lebensmittelhygienische Untersuchungen durch. Mit den Ergebnisse aus Audits und Hygienetests können Auftraggeber dann nachweisen, dass sie sich an die geltenden Hygienevorschriften halten.

Verwandte Dienste

  • SGS Germany GmbH

Heidenkampsweg 99,

20097, Hamburg, Deutschland