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Deklarationsprüfung und Lebensmittelkennzeichnung

Etwa 40 Prozent aller Produktrückrufe in der EU und in Amerika sind auf eine unzureichende Kennzeichnung oder eine fehlerhafte Deklaration von Inhaltsstoffen auf Etiketten zurückzuführen. 30 Prozent aller Rückrufe erfolgen wegen nicht ausgewiesener Allergene in Lebensmitteln. Hersteller müssen über zwei wichtige Punkte Bescheid wissen, um Probleme mit der Deklaration von Lebensmitteln zu vermeiden. Sie müssen erstens wissen, welche Zutaten in ihrem Produkt enthalten sind. Zweitens müssen sie in Erfahrung bringen, welche zusätzlichen Stoffe gegebenenfalls durch den Herstellungsprozess als Spuren in den Produkten enthalten sein können, zum Beispiel Allergene. Alle Inhaltsstoffe sind dann auf dem Etikett korrekt anzugeben.

Zusätzlich sind bei Lebensmitteln Nährwerte anzugeben. Eine Nährwertbestimmung in den Laboren der SGS hilft dabei, alle aufzuführenden Angaben zusammenzustellen. Eine Bestimmung der Nährwerte eines Lebensmittels hat zudem den Vorteil, dass sich danach leichter verifizieren lässt, in welchen Ländern Produkte auf den Markt kommen können. Gegebenenfalls können länderspezifisch weitere Prüfungen oder Deklarationen für den Markteintritt erforderlich sein. Durch eine externe Deklarationsprüfung und eine lebensmittelrechtliche Beurteilung durch die SGS sparen Hersteller nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, die durch etwaige Produktrückrufe entstehen können. Zudem haben sie die Sicherheit, dass sie sich an geltende rechtliche Vorschriften halten.

Unsere Labore führen Deklarationsprüfungen in mehr als 80 Ländern durch. Unsere Experten prüfen dabei nicht nur, ob die Lebensmittelkennzeichnung auf Etiketten sprachlich korrekt ist, sondern beurteilen auch, ob die Kennzeichnung den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Zielmärkte entspricht. Unsere Landesniederlassungen erstellen auf Basis von Nahrwertbestimmungen auch die zur Kennzeichnung erforderlichen Nährwerttabellen. Nach einer Deklarationsprüfung können Angaben zu Inhaltsstoffen, Nährwerten, Allergenen auf Etiketten von Lebensmitteln korrigiert werden, damit Produkte nicht gänzlich vom Markt genommen werden müssen.

Um Risiken einer fehlerhaften Lebensmittelkennzeichnung zu vermeiden, sollten Hersteller Etiketten stets nach folgenden Kriterien prüfen lassen:

  • Allergenkennzeichnung
  • Freiwillige Angaben wie nährwertbezogene oder gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims)
  • Bezeichnung des Lebensmittels/Verkehrsbezeichnung (ggf. unter Berücksichtigung landesspezifischer Normen)
  • Zutatenverzeichnis
  • Pflichtangaben und Gestaltung des Etiketts
  • Nettofüllmenge
  • Nährwertkennzeichnung (Nährwerttabelle)
  • Unternehmensanschrift
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum bei mikrobiologisch sehr leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Alkoholgehalt
  • Leicht verständliche Sprache
  • Mindestschriftgröße
  • Herkunftskennzeichnung

Die SGS bietet in ihren Niederlassungen und Laboren auf der ganzen Welt Deklarationsprüfungen sowie lebensmittelrechtliche Beurteilungen von Lebensmitteletiketten an.

Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen zu einer korrekten Lebensmittelkennzeichnung.

Die falsche Deklaration eines Lebensmittels kann einen Produktrückruf zur Folge haben. Mit einer Deklarationsprüfung von der SGS können Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte lebensmittelrechtlich korrekt gekennzeichnet sind.

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  • SGS Germany GmbH

18147, Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland